Vergewaltigung/sexuelle Nötigung
Bei einer Vergewaltigung oder einer sexuellen Nötigung wird eine Person zum Geschlechtsverkehr oder zu anderen sexuellen Handlungen gezwungen. Dies bedeutet eine massive Verletzung der Selbstbestimmung.
Jeder Mensch hat das Recht darauf, dass die eigenen körperlichen Grenzen geachtet werden. Jede Berührung gegen den Willen einer Person ist nicht in Ordnung, insbesondere jede sexuelle Berührung oder Handlung. Es gibt auch Vergewaltigungen in der Ehe oder Partnerschaft. Wenn ein „Nein“ im Laufe eines zunächst einverständlichen Sexualkontaktes nicht respektiert wird, handelt es sich auch um eine Vergewaltigung. Der Täter/die Täterin kann eine Person aus dem Bekannten- oder Verwandtenkreis der betroffenen Person sein, der (Ex-)Partner oder die (Ex-)Partnerin, oder auch ein Fremder. Überwiegend sind Frauen von Vergewaltigungen betroffen, jedoch können auch Männer Opfer werden. Weltweit sind dies laut Studien etwa 3%.