Stalking

Das Phänomen Stalking leitet sich von dem englischen Verb „to stalk“ ab, das übersetzt so viel wie „sich heranpirschen“ oder „sich anschleichen“ bedeutet.

Stalking bezeichnet wiederholtes und beharrliches Verfolgen, Nachstellen, penetrantes Belästigen, Bedrohen und Terrorisieren einer Person gegen deren Willen bis hin zu körperlicher Gewalt. Die Nachstellung erfolgt über einen längeren Zeitraum. Stalking kann jedem Menschen widerfahren, unabhängig von Alter, Religion oder Geschlecht. Stalking setzt sich aus vielfältigen Handlungen, wie z.B. ständige Kontaktversuche über Telefon und mail, wiederholtes Auflauern und andauerndes Beobachten, Verfolgen zu Fuß oder per Auto, Zuschicken von Geschenken, Verbreiten von Gerüchten und Rufschädigung, Bedrohungen, Beschädigung von Eigentum des Opfers sowie Körperverletzungen zusammen. Ziel der stalkenden Person ist es auf sich aufmerksam zu machen und Kontakt zu der betroffenen Person aufzubauen oder zu halten.

Seit 2007 stellt Nachstellung (Stalking) einen Straftatbestand dar (§ 238 StGB), damit kann das grenzüberschreitende und unerwünschte Verhalten der stalkenden Person angezeigt und strafrechtlich verfolgt werden. Auch Einzeltaten, wie Sachbeschädigung und Beleidigung, können angezeigt werden.

In 75% der Fälle kennt das Opfer die stalkende Person, häufig handelt es sich um den ehemaligen (Ehe)-Partner oder –Partnerin.