Sexueller Missbrauch

Sexueller Missbrauch oder sexuelle Gewalt an Kindern ist jede sexuelle Handlung, die an oder vor Mädchen und Jungen unter 14 Jahren gegen deren Willen vorgenommen wird oder der sie aufgrund körperlicher, seelischer, geistiger oder sprachlicher Unterlegenheit (z.B. kranke, behinderte oder hilfsbedürftige Menschen) nicht wissentlich zustimmen können. Der Täter/die Täterin nutzt dabei seine/ihre Macht- und Autoritätsposition aus, um eigene Bedürfnisse auf Kosten des Kindes zu befriedigen. Auch wenn der Täter/die Täterin das Opfer zwingt, an ihm/ihr sexuelle Handlungen auszuführen, ist das ein sexueller Missbrauch. Schon der Versuch eines Sexualkontaktes mit einem Kind ist strafbar. Handlungen, die unter sexuellen Missbrauch fallen, können sehr vielfältig sein. Sie können von verbalen sexuellen Anspielungen über das Zeigen pornographischer Bilder/Filme bis hin zu sexuellen Handlungen mit oder vor dem Kind reichen.