Schutzmöglichkeiten bei Beziehungsgewalt und Stalking

Bei Gewalthandlungenkommt es vor, dass Nachbarn oder Sie selbst die Polizei rufen. Die Polizei kann sofort vor Ort bestimmte Maßnahmen zu Ihrem Schutz ergreifen, die wir Ihnen hier erläutern wollen. Immer mehr Opfer finden zunehmend den Mut, diese schnelle Hilfe in Anspruch zu nehmen.

„Wer schlägt muss gehen“: Wenn die Polizei gerufen wird, kann ein erster Schritt sein, dass diese die gewaltausübende Person aus der Wohnung verweist (Wegweisung) und/oder ihr verbietet, sich Ihnen zu nähern oder Kontakt zu Ihnen aufzunehmen (Kontakt- und Näherungsverbot). Ihr Partner/Ihre Partnerin muss dann sofort die Wohnung verlassen. Dieses Verbot gilt für die nächsten 10 Tage. Beide Seiten müssen sich daran halten. Wenn Ihr Partner/Ihre Partnerin gegen diese gerichtliche Anordnung verstößt, macht er/sie sich strafbar.
Ob Sie Ihren Partner/Ihre Partnerin anzeigen möchten, können Sie zu einem späteren Zeitpunkt entscheiden.